Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2023

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCT NetCom GmbH gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Kunden und der BCT NetCom GmbH. Als Kunden der BCT NetCom GmbH gelten alle Abnehmer von Leistungen jeder Art. Diese AGB gelten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen BCT NetCom GmbH und dem Kunden besteht.

2. Beizug von Dritten
Die BCT NetCom GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Rechte Dritte beizuziehen.

3. Preise
3.1 Preise und Rechnungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden die von BCT NetCom GmbH erbrachten Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisen verrechnet. BCT NetCom GmbH erstellt für ihre Leistungen detailliert Rechnung, aus der die erbrachten Leistungen nachvollzogen werden können.

BCT NetCom GmbH kann ihre Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten anpassen. Preisanpassungen werden den Kunden schriftlich kommuniziert.

3.2 Mehrwertsteuer und öffentliche Abgaben
Mehrwertsteuer und anderweitige öffentliche Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Kunden und kommen zu den Preisen der BCT NetCom GmbH hinzu, sofern nichts anderes angegeben wird. Allfällige Änderungen in der Mehrwertsteuer bzw. den anderen öffentlichen Abgaben können ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf die Kunden überwälzt werden.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Zahlung
Die Rechnungen der BCT NetCom GmbH sind mit Zustellung zahlbar und innert längstens 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht auf der Rechnung ein besonderes Fälligkeitsdatum mit Zahlungsfrist angegeben ist. Der Ablauf der Zahlungsfrist gilt als Verfalltag (Art. 102 Abs. 2 OR). Die dem Kunden gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Zuschläge im Eigentum von BCT NetCom GmbH.

4.2 Verzug
Bei unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, was die Pflicht des Kunden zur Bezahlung von Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR auslöst. Ist der Kunde in Verzug, kann BCT NetCom GmbH dem Kunden eine Nachfrist zur Bezahlung der offenen Rechnung inkl. Verzugszins setzen. Verstreicht die Nachfrist unbenutzt, kann die BCT NetCom GmbH die Erbringung ihrer Leistungen einschränken, unterbrechen oder einstellen, die entsprechenden technischen Massnahmen ergreifen und/oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen. Vorbehalten bleiben alle weiteren Rechte der BCT NetCom GmbH.

4.3 Akontozahlung, Vorauszahlung und Sicherstellung
Die BCT NetCom GmbH ist jederzeit berechtigt, Akontozahlungen sowie Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.

4.4 Verrechnungsausschluss
Gegenüber Forderungen der BCT NetCom GmbH ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

5. Haftung
Die BCT NetCom GmbH haftet nur, wenn ein Schaden auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der BCT NetCom GmbH, ihrer Mitarbeitenden und Hilfspersonen (inkl. Subunternehmen) zurückzuführen ist. Vorbehalten bleiben anderslautende zwingende Haftungsvorschriften. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder Personen, für die er einzustehen hat (inkl. Hilfspersonen), der BCT NetCom GmbH verursacht, sei es durch Tun, Dulden oder Unterlassung.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1 Generell
Die BCT NetCom GmbH bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung ihrer Pflichten, die Pflege der Kundenbeziehungen, die Gewährleistung einer hohen Qualität ihrer Leistungen, die Sicherheit von Personen, Infrastruktur und Betrieb sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Die Parteien behandeln alle von der Gegenseite erhaltenen Informationen sowie den Inhalt der gegenseitigen Verträge vertraulich.

6.2 Bearbeitung von Personendaten im Auftrag
Soweit BCT NetCom GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses Personendaten im Auftrag des Kunden als sog. Auftragsbearbeiter bearbeitet, kommen die Bestimmungen der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung im Anhang zur Anwendung.

7. Kontaktperson seitens des Kunden
Der Kunde teilt BCT NetCom GmbH mit, wer welche Kompetenzen hat, insbesondere wer BCT NetCom GmbH Arbeiten und Aufträge erteilen und Bestellungen tätigen darf und wer über Zugriffsrechte (Berechtigungen) entscheiden darf.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.

9. Änderungen
Änderungen dieser AGB werden den Kunden mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt.

Anhang: Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung
Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen BCT NetCom GmbH und ihren Kunden. Er regelt ergänzend zu den AGB und einer allfälligen schriftlichen Leistungsvereinbarung die Bearbeitung von Personendaten und vertraulichen Informationen des Kunden durch BCT NetCom GmbH als Auftragsbearbeiter.

1. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
1.1 Im Rahmen ihrer Leistungserbringung hat BCT NetCom GmbH Zugang zu nicht allgemein bekannten Informationen und zu Personendaten des Kunden (nachfolgend “Vertrauliche Informationen”). Dieser Anhang findet Anwendung auf alle Vertraulichen Informationen, zu welchen der BCT NetCom GmbH, ihre Mitarbeitenden und Beauftragten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden Zugang erhalten.

1.2 Die Bestimmungen dieses Anhangs haben auch nach Beendigung der Leistungserbringung weiterhin Bestand, solange BCT NetCom GmbH Zugang zu oder im Besitz von Vertraulichen Informationen des kunden ist. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieses Anhangs den Bestimmungen der Dienstleistungsvereinbarung und den AGB vor.

1.3 Soweit die Vertraulichen Informationen unter das Berufsgeheimnis nach Art. 321 Strafgesetzbuch fallen, ist BCT NetCom GmbH als Hilfsperson des Kunden im Rahmen der Erfüllung der Leistungen zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.

2. Pflichten von BCT NetCom GmbH
2.1 Vertraulichkeit
BCT NetCom GmbH ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen geheim zu halten, diese weder selbst noch durch Dritte zu verwerten und sie nur mit ausdrücklicher, vorgängiger und schriftlicher Zustimmung des Kunden an Dritte (einschliesslich Subunternehmer) weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

2.2 Zweck- und Weisungsgebundenheit
BCT NetCom GmbH bearbeitet die Vertraulichen Informationen nur so, wie der Kunde selbst es tun dürfte; insbesondere hält sie sich dabei an die Anweisungen des Kunden und bearbeitet die Vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Kunden.

2.3 Ort der Bearbeitung
Die Vertraulichen Informationen werden nur in der Schweiz bearbeitet. Bearbeitungen ausserhalb der Schweiz sind nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden zulässig.

2.4 Subunternehmen
BCT NetCom GmbH zieht Subunternehmer, die Zugang zu Vertraulichen Informationen haben, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden bei (E-Mail genügt). BCT NetCom GmbH auferlegt allen Subunternehmern dieselben Pflichten, die ihr durch diesen Anhang auferlegt werden. BCT NetCom GmbH bleibt für die Handlungen und Unterlassungen ihrer Subunternehmer haftbar wie für eigenes Verhalten.

2.5 Technische und organisatorische Massnahmen
BCT NetCom GmbH ist verpflichtet, nur auf jene Informationen zuzugreifen, die er zur Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Kunden benötigt. BCT NetCom GmbH ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes, um die Sicherheit der Vertraulichen Informationen zu gewährleisten, den Zugang Unbefugter sowie den Verlust von Vertraulichen Informationen zu verhindern, hält diese für die Dauer der Bearbeitung aufrecht und aktualisiert diese entsprechend dem aktuellen Stand der Technik; die Massnahmen betreffen insbesondere Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit. BCT NetCom GmbH stellt dem Kunden die vollständige Dokumentation dieser Massnahmen auf Aufforderung hin zu. Der Kunden ist berechtigt, die Einhaltung dieser Massnahmen zu überprüfen.

2.6 Datensicherheitsverletzungen
Stellt BCT NetCom GmbH eine Verletzung der Datensicherheit fest oder hat sie begründeten Verdacht, dass eine solche stattgefunden hat, informiert sie unverzüglich den Kunden und unterstützt diesen bei der Aufarbeitung oder allfälligen Meldungen (wie z.B. Meldung von Datenschutzverletzungen) nach seinen Möglichkeiten.

2.7 Weitere Unterstützung
BCT NetCom GmbH unterstützt den Kunden bei der Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten als Verantwortlichem unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen (insb. bei der Beantwortung von Anfragen Betroffener oder allfälligen Datenschutzfolgenabschätzungen).

2.8 Löschung oder Rückgabe nach Auftragsende
Nach Wahl des Kunden löscht BCT NetCom GmbH nach Auftragsende entweder alle zur Bearbeitung erhaltenen Vertraulichen Informationen oder gibt diese an den Kunden zurück, sofern für ihn nicht eine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.